Basismaßnahmen beim Herzkreislaufstillstand
Laienreanimation
Nur ca. 40% aller 50.000 – 60.000 Herz-Kreislaufversagen pro Jahr in Deutschland, werden durch einen Ersthelfer mit Wiederbelebungsmaßnahmen versorgt. Die Grundlagen der Wiederbelebung für Laienhelfer „PRÜFEN-RUFEN-DRÜCKEN“ ist nichts Neues. Auch in Pandemiezeiten gilt diese Maßnahme weiterhin, denn dies ist eine Bürgerpflicht, so sagt es der Univ.-Prof. Dr. Bernd Böttiger, Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin der Uniklinik Köln, Experte für Notfallmedizin und Reanimation und Vorstandvorsitzende des Deutschen Rats für Wiederbelebung – German Resuscitation Council (GRC) sowie Mitglied der Leopoldina, in einem Gespräch.
Quelle: www.springermedizin.de | Autoren: Birte Seiffert, Alexandra Ullrich
Die Herzdruckmassage ist eine Bürgerpflicht
Die Beatmung und das Einbinden eines automatisierten externen Defibrillators (AED) ist eine Kür. Alle diese Grundlagen der Wiederbelebung für Laienhelfer erlernt man in Erste-Hilfe-Kursen. Damit die erlernten Fähigkeiten – nicht verlernt werden, können Sie zusammen mit der ganzen Familie, die Grundlagen der Wiederbelebung für Laienhelfer üben. Eine willkommene und zudem interessante Abwechslung, finden Sie nicht auch? Dazu gehört das praktische Anwenden nach dem Prinzip: PRÜFEN-RUFEN-DRÜCKEN + Beatmen, + AED. Probieren Sie´s mal aus und testen Sie sich untereinander. Im Vorfeld sollten Sie jedoch an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben, damit sich niemand etwas Falsches antrainiert. Sie werden merken, wie schnell und einfach und frei von Ängsten, man die Grundlagen der Wiederbelebung als Laienhelfer lernen und anwenden kann. Haben Sie keine Sorge etwas falschen zu machen, denn ENTSCHLOSSENES HANDELN RETTET!
„Es ist kinderleicht das zu tun, was Notwendig ist.“
Ein Zitat von Univ.-Prof. Dr. Bernd Böttiger, dem nichts mehr entgegenzusetzen ist, denn bei den Wiederbelebungsmaßnahmen = lebensrettende Sofortmaßnahmen macht nur der etwas falsch, der nichts macht.
Passend zu diesem Podcast möchte ich meine persönliche Berufserfahrung als Notfallsanitäter mit einbinden. Der Rettungsdienst, vor allem aber der Hilfsbedürftige selbst, ist auf die lebensrettenden Sofortmaßnahmen durch Ersthelfer dringend angewiesen. Nach einer Alarmierung braucht der Rettungswagen innerstädtisch ca. 8-9 min. Viel länger sollte es nach der jeweiligen Brand- und Katastrophenschutzverordnung nicht dauern.
Hilfsfrist – nicht immer klappt´s
Unvorhergesehene Ereignisse jedoch, wie z.B. Schnee, Glatteis, Unwetter, Umleitungen, Stau oder Baustellen tragen maßgeblich dazu bei, dass sich das Eintreffen des RTW verzögern und die Hilfsfrist nicht gehalten werden kann. Bei Einsatzfahrten in ländlichen Regionen braucht ein Rettungswagen, allein aufgrund seiner Entfernung schon deutlich länger. Deshalb muss unbedingt mit der Wiederbelebung = lebensrettende Sofortmaßnahmen begonnen werden. Befinden sich 2 oder mehr Laienthelfer am Notfallort, sollte mit der Beatmung nicht zu lange gewartet werden, wenn es doch von Beginn an möglich ist, die Atemspende in die Wiederbelebungsmaßnahmen einzubauen. Geübte Ersthelfer können die Mund-zu-Mund Beatmung im Verhältnis 30 Herzdruckmassagen zu 2 Beatmungen sofort anwenden, so sagt es auch Univ.-Prof. Dr. Bernd Böttiger.